Erschließungsbeitrag

Unter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen. Dadurch entstehen Kosten. Diese müssen Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin zumindest teilweise übernehmen.

Ansprechpartner

Finanzwesen
Rathaus , Zimmer: 14

Telefon: 07143 8143-14
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:30 - 18:30 Uhr