Eheschließung
Zuständig ist das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnortes. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden.
Beim Standesamt müssen Sie persönlich erscheinen.
Sind Sie oder Ihr Partner, Ihre Partnerin verhindert, können Sie sich schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen.
Ausnahmsweise, wenn Sie beide aus wichtigem Grund verhindert sind, können Sie die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden.
Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Rathaus
,
Zimmer: 03
Telefon:
07143 8143-11
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Dienstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bürgerbüro
Rathaus
,
Zimmer: 03
Telefon:
07143 8143-11
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:30 - 18:30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr